Rechtliche Hinweise Offenlegungsbericht

Offenlegungsbericht

Offenlegungsbericht

Nach Artikel 46 ff. EU (VO) 2019/2033 (IFR), Berichtsstichtag: 31.12.2022

Die Veröffentlichung dieses Offenlegungsberichtes zum Berichtsstichtag 31.12.2022 erfolgt auf Grundlage der EU-Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen 2019/2033 (nachfolgend: Investment Firm Regulation – IFR), ggf. ergänzt um technische Durchführungsstandards der EBA.

Der Gesamtbericht bietet Informationen zum Risikoprofil der MPF AG, insb. aufgrund von Informationen zu den folgenden Aspekten:

  • Risikomanagementziele und –politik (gem. Art. 47 IFR)
  • Unternehmensführung (gem. Art. 48 IFR)
  • Eigenmittel (gem. Art. 49 IFR)
  • Eigenmittelanforderungen (gem. Art. 50 IFR)
  • Vergütungspolitik und –praxis (gem. Art. 51 IFR)
  • Anlagestrategie (gem. Art. 52 IFR)

Die MPF AG ist durch Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) zum 26.06.2021 als ein „Mittleres Wertpapierinstitut“ gemäß § 2 Abs. 17 WpIG qualifiziert. Dieser Bericht erscheint jährlich in aktualisierter Form als eigenständiger Bericht auf der Internetseite der MPF AG www.mpf-ag.de zeitlich parallel zum Jahresabschluss und Lage­bericht. Die Berichtsinhalte unterliegen einer regelmäßigen jährlichen Überprüfung, deren Rahmenbedingungen einschl. der Verantwortlichkeiten in Arbeitsanweisungen geregelt sind.

Dieser Offenlegungsbericht sollte zusammen mit dem im elektronischen Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) veröffentlichten Jahresabschluss und Lagebericht unserer Gesell­schaft sowie den sonstigen rechtlichen Pflichtveröffentlichungen auf unserer Homepage (www.mpf-ag.de) gelesen und verstanden werden.