MPF Fonds Steuerdaten

Steuerdaten

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Investmentfonds

Steuerliche Daten für das Rumpfgeschäftsjahr 1. November bis 31. Dezember 2017

Alle Publikumsfonds mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr legen zum 31. Dezember 2017 ein steuerliches Rumpfjahr ein. Die steuerpflichtigen Erträge dieser Periode sind vom Anleger im Rahmen der Steuererklärung 2017 zu versteuern.

Fondsgesellschaften müssen die Steuerdaten bis zum 31. Dezember 2018 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlichen. In den bereits erstellten steuerlichen Unterlagen der Depotbanken für das Jahr 2017 liegen daher relevante Steuerdaten noch nicht vor. Investmentfonds mit fehlenden Steuerdaten sind in den Eträgnisaufstellungen und Jahressteuerbescheinigungen der Depotbanken entsprechend aufgeführt und müssen manuell ergänzt werden. Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem steuerlichen Berater.

Die Daten für die durch unser Haus verwalteten Fonds können Sie gleich hier anschauen:

Besteuerungsgrundlagen für das Geschäftsjahr vom
1. November 2016 bis 31. Oktober 2017